Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, Unternehmen sowie Organisationen in Sachen Markt- und Trendforschung, Marketing und Innovation/Neuproduktentwicklung zu unterstützen und ihnen zu helfen, neue Marktchancen, Wachstums- und Umsatzpotentiale zu erschließen, die sich aus Trends und Veränderungen in ihrem Umfeld ergeben. Unternehmensgegenstand ist weiterhin der Erwerb, das Halten, Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.