Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten des Maurer- und Betonbauhandwerks, die Erbringung von Hochbauarbeiten und Zimmererarbeiten; Auftragsvermittlung und Überwachung von Trockenbauarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten sowie Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten. Tätigkeiten, für die behördliche Genehmigungen erforderlich sind, werden nicht erbracht.