Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fliesen, Naturstein und Steinerzeugnissen, Keramikerzeugnissen aller Art, Handel mit Sanitärerzeugnissen aller Art, Handel mit Kamineinsätzen, Handel mit Marmorkaminen, Handel mit Stuck, Vermittlungsgeschäfte, Auftragsvermittlungen und Provisionsgeschäfte aller Art. Ferner: der Abschluss und die Abwicklung von Generalunternehmerverträgen, die Vermittlung von Bauleistungen, Bauberatung und Bauüberwachung.