Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfts mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Geschäftsführung an der Aspria Hamburg City GmbH & Co. KG, die den Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung und die Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung, insbesondere in der Hamburg City, zum Gegenstand hat sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflcihtiger Tätigkeiten.