Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Aufgaben der Markt-, Media-, Meinungs- und Sozialforschung jeder Art sowie die Vornahme aller diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Handlungen, weiterhin die Übernahme von Beratungsaufgaben auf dem Gebiet der Markt-, Media-, Meinungs- und Sozialforschung im Auftrag von Dritten.