Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musikverlages, nämlich der Erwerb, die Inverlagnahme, die Verwertung, die Verwaltung und die Veräußerung von Rechten an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten und Verlagsrechten an Werken der Tonkunst in jeder Form, mit oder ohne Text, nationalen oder internationalen Ursprungs zur weltweiten Wahrnehmung sowie der Druck und Vertrieb solcher Werke, die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an solchen Werken, hierneben die Beratung und Vermittlung von Künstlern und Autoren sowie die Produktion von Musik sowie der Erwerb und die kommerzielle Verwertung von Leistungsschutzrechten an solchen Produktionen.