Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Produktion, Weiterverarbeitung, Veredelung sowie Abfüllung und Handel von Heiß- und Kaltgetränkefüllprodukten sowie Suppen; die Aufstellung, der Handel und die Vermietung von Heiß- und Kaltgetränkeautomaten, Snackautomaten, Kaffeemaschinen, Wasserspendern und -brunnen; das Volloperating im Vending- und Cateringbereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen zu übernehmen. Sie ist weiterhin berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu gründen sowie Zweigniederlassungen, auch im Ausland, zu errichten. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtigen Geschäfte.