Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Verwaltung eigenen Vermögens und b) das Einbringen von administrativen und kaufmännischen Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere für solche, die den Betrieb von Hotel- und Klinikbetrieben zum Gegenstand haben und c) die Beteiligung an diesen Unternehmen und die Verwaltung derselben.