Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Kindererziehung und -bildung gemäß dem Konzept von Maria Montessori sowie der Jugendhilfe durch Errichtung und Unterhaltung eigener Kindertagesstätten, Bildungs- und Betreuungsprojekte, Vorschulen und Schulen. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke auch durch die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Inland sowie anderer Körperschaften im Ausland, soweit sie die gleichen wie die unter
Absatz 1 genannten Zwecke verfolgen. Insoweit ist sie auch Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.