Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Antiquitäten,
b) der Betrieb einer Restaurations- und Tischlerwerkstatt,
c) die Verwaltung und Verwertung vom Immobilien, allerdings mit Ausnahme der nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtigen Tätigkeiten