Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen gemäß § 34 a GewO, Ausbildung von Sicherheitspersonal, Durchführung von Ermittlungen (Dedektei), Organisierung und Druchführung von Veranstaltungen, Export- und Import von elektronischen- und mechanischen Waren (Sicherheitstechnik), Chauffeurdienste in Verbindung mit Sicherheitsdienstleistungen.