Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, Verwaltung und Verwertung von Unternehmen, Produkten, Lizenzrechten, Immobilien und Wertgütern, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Durchführung anderer, der Förderung vorgenannter Zwecke dienender Geschäfte.