Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Besitz und die Verwaltung von eigenen Immobilien und eigenem Vermögen sowie der Erwerb, die Projektierung, die Bebauung, der Handel und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien mit und ohne genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, die Immobilienprojektentwicklung, Bauträgertätigkeit, die Vermittlung von Baudienstleistungen, der Immobilienhandel, die Immobilienmaklertätigkeit, die Hausverwaltung, Immobilienmanagement und das Facility-Management.