Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen bei der Anbahnung und beim Abschluss von Geschäften im Inland und im Ausland über den Ankauf, Verkauf und die Gründung sowie die Entwicklung von Unternehmen oder die Beteiligung an einem Unternehmen, insbesondere in der Landwirtschaft.