Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe.
Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten in der Form von Kinder- und Familienzentren mit einem umfassenden Angebot an Erziehungsleistungen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren, in denen sowohl die Eltern als auch sonstige Ehrenamtliche in die frühkindliche Erziehung der Kinder mit einbezogen werden.
Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen.