Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Betrieb eines Musikverlages, der Erwerb und die Verwertung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und der Literatur; die Übertragung von Rechten, die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen.