Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Unter Wahrung der Interessen des pharmazeutischen Großhandels - die gemeinschaftliche Entwicklung und Normierung von Datenfernübertragungssystemen für den Datenverkehr zwischen dem pharmazeutischen Großhandel und seinen Partnern, dessen organisatorische Vorbereitung und Normierung sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden und allgemeine Aufgaben und Geschäfte.