Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Lizenzierung und der Vertrieb von Audioproduktionen wie Musik oder Hörbücher, von Video-, Film- und Fernsehbildern (Agentur) sowie sendefertigen Videos, Filmen und Fernsehbeiträgen (Produktion) für Internetanwendungen sowie Rundfunkanstalten aller Art im In- und Ausland, die technische Ausrüstung und der Betrieb entsprechender Ton- und Bildstudios sowie alle Tätigkeiten, die geeignet sind, dem Unternehmenszweck zu dienen.