Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien bezogen auf alle Wertschöpfungsphasen, die Erstattung von Sachverständigengutachten, das Geschäft der Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Sinne des § 34c GewO, die Vermittlung von Beteiligungen an in- und ausländischen Immobilienbesitzgesellschaften (Objektgesellschaften) sowie die Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter Ausschluss aller nach KWG bzw. KAG genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, sowie der Rechteverwertung, insbesondere aus der lmmobilienmarktforschung.