Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Spielstätten, gastronomischen Betrieben und Internetcafés, der Groß- und Einzelhandel sowie die Aufstellung und Vermietung von Geldspielautomaten, Unterhaltungsautomaten, Internet-Terminals und Warenautomaten sowie deren Betrieb und deren Vermietung und Verpachtung nach erteilter Erlaubnis.