Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von mehreren Teeläden und sonstigen Gastronomiebetrieben im Bereich der Europäischen Union sowie der Im- und Export von Lebensmitteln asiatischer Herkunft sowie aus dem Bereich der Europäischen Union. Ferner die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien.