Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die strategische, taktische und operative Beratung sowie Konzeption, Projektleitung und Durchführung bei jeder Form unternehmerischer Vorgänge; die Entwicklung von Software und Produkten, die sich aus der oben beschriebenen Tätigkeit ergeben, sowie deren Vertrieb; das Abhalten von Veranstaltungen, bei denen das aus den oben genannten Tätigkeiten erworbene Wissen und Können an andere weiter gegeben wird, und zwar unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, sowie das langfristige Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Geschäfte (insbesondere solcher nach dem KWG) sowie damit zusammenhängende Geschäfte; Analyse, Entwicklung, Beschreibung, Ausarbeitung und Realisierung von Erfindungen aller Art.