Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, deren Entwicklung und deren Verwaltung sowie die Bebauung, Sanierung und Instandhaltung von eigenen und fremden Grundstücken und alle damit verwandten Tätigkeiten. Ferner: Die Wohnraumbewirtschaftung, das Übernachtungs- und Gastgewerbe sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie insbesondere auch der Betrieb und die Verwaltung von Hotels und anderen Übernachtungs- und Beherbergungsbetrieben - auch als Dienstleister für Dritte.