Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Sportzentren mit allen diesem Zweck dienenden Tätigkeiten, insbesondere
- Vermietung/Verpachtung von Geschäfts- und Sportflächen
- Gastronomiebetrieb
- Wellnessbetrieb
- Betrieb von Ladengeschäften
- Durchführung von Sportkursen und Trainingslagern.
Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung solcher Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.