Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sowie Kontieren von Belegen und Erteilen von Buchungsanweisungen; Vermittlung und Durchführung aller Leasing-Geschäfte im Mobilien- und Immobilienbereich sowie Verwaltung von Immobilien, insbesondere Verwaltung geschlossener Immobilien-Fonds; Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften; Geschäfte im Sinne des § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens