Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer und bis zu zwei Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein; sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem der Person nach benannten Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, auch an Gesellschaften, die dem Genehmigungsvorbehalt des § 34 c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung unterliegende Geschäfte betreiben, u.a. namentlich an der Groth u-invest Sechste GmbH & Co. Beuthstraße Zweite KG.