Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Buchhaltungs- und Abrechnungsleistungen, die Prüfung und Auswertung von Bilanzen, die Konzepterstellung, Akquise, Vermittlung und Bewertung von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.