Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Mitgliedschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt.