Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit eines Taxi-Unternehmens und Kurierdienstes nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG), die Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen nach dem PbefG, der Betrieb einer Ausbildungsstätte zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins, der An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtkraftfahrzeugen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Bäckereien, Restaurants, Imbissen etc.. Ferner die Vermittlung von Aufträgen im Rahmen des Bewachungsgewerbes gem. § 34 a GewO und der Handel mit Immobilien gem. § 34 c GewO. Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit im In- und Ausland aus.