Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen, Umbau und Änderung von Fahrzeugkonstruktionen, insbesondere unter Einschluss von Umbau und Änderung von und zu Sonderfahrzeugen, wie z. B. Pannenfahrzeugen und LKW und ihrer Konstruktionen, Leistung von Pannenhilfe und Pannendienst, Bootshandel, Handel mit Unterhaltungselektronik, Import und Export weltweit. Ferner die Vermittlungstätigkeit für den Handel mit PKW und LKW (ohne Vertragsabschluss), Zulassungsdienste (Anmeldungen von Kraftfahrzeugen), die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer, Transportdienstleistungen sowie der Handel mit chemischen Erzeugnissen für den Haushaltsgebrauch und Kosmetikartikeln