Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Im- und Export von Verpackungsmaterial sowie von Getränken und Lebensmitteln, Trockenbau, Fliesen- und Estrichverlegearbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Eisenflechterei und Gartenlandschaftsbau