Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsbesorgung, Beratung und Projektmanagement im Freizeit-, Unterhaltungs- und Medienbereich, die Beratung und Erbringung kaufmännisch-strategischer Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensverwaltung, soweit keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Durchführung von Umzügen und die Lagerung von Umzugsgütern im Lagerhaus, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.