Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen wie Unternehmensberatung, Coaching, Promotion, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Telekommunikationsmitteln sowie die Beteiligung an Unternehmen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Beratungsleistungen.