Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Management von industriellen Unternehmen, Unternehmensberatung im Bereich Energieträger sowie Optimierung von Finanz- und Rostoffströmen, - Konsultations- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich Restrukturierung und Supply-Chain Optimierung, insbesondere für Energieträger, - Engineering, Beratungs- und Servicedienstleistungen, technisches Management von Industrieanlagen im Bereich Energieträger und Chemikalien, sowie damit in Verbindung stehenden Branchen. - Repräsentations-, Management- und Vermittlungsdienstleistungen für Unternehmen auf dem Markt von Energieträgern und Industrierohstoffen, sowie Düngemitteln und damit in Verbindung stehenden Branchen. - Nationaler und internationaler Handel mit Kraftstoffen und Rohstoffen unterschiedlicher Art, sowie Düngemitteln, - Nationaler und internationaler Handel mit Maschinen und Teilen von Maschinen, Kabeln und anderen Fertigwaren sowie von Lebensmitteln. - Handel mit Kraftfahrzeugen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte insbesondere nach dem Kreditwesengesetz.