Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung oder die Vornahme an Immobilienprojekten im eigenen Namen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Weiter Investitionen in die Luftfahrt, insbesondere in Sondermissionsflugzeuge, in die Cybersicherheit und Beteiligung an anderen Unternehmen. Ferner beratende Tätigkeit für die vorbenannten Bereiche, wobei eine Rechtsberatung durch das Unternehmen selbst ausgeschlossen ist. Geschäfte, die nach dem KWG oder nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind, dürfen nicht getätigt werden.