Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die selbständige oder auftragsbezogene Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmvorhaben in Gestalt von Kino- und Fernsehfilmen und Fernsehserien einschließlich der Wahrnehmung sämtlicher mit der Verwirklichung der gesellschaftsgegenständlichen Filmvorhaben verbundenen rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen, finanziellen und künstlerischen Aufgaben, insbesondere auch im Rahmen von Koproduktions- und Joint-Venture-Verträgen mit Dritten.