Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beschaffung und Verbreitung von Medienleistungen, die mit anderen Medienleistungstypen gepoolt sind, insbesondere von Werbeplätzen im Fernsehen, im Rundfunk, in der Presse und im Internet sowie in der Außenwerbung (cross-media pool), die Beratung von anderen Unternehmen beim Einsatz dieser Medienleistungen sowie der Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an solchen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen.