Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Entwicklung von Grundstücken sowie deren Bebauung durch Auftragsvergabe an Subunternehmen.
Das Unternehmen wird sich ferner als Bauträger und Baubetreuer betätigen, und den Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen und Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnungen vorbereiten oder durchführen sowie als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen, für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.