Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung von privaten Haushalten und Unternehmen und die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten für diesen
Personenkreis. Hierzu bedient sich die Gesellschaft ausschließlich Versicherungen. Die Gesellschaft arbeitet mit ausgewählten Vertriebspartnern und bietet diesen umfassende Unterstützung durch ihr erfolgsorientiertes Geschäftsmodell. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG oder einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sind ausgeschlossen; die Vermittlung gesetzlicher Krankenversicherungen; die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen.