Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 3 Abs. 1 KitaFöG sowie die Errichtung vergleichbarer Einrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz [KJHG] SGB VIII, nämlich nach § 11, § 13 ,§§ 22 bis 25, §§ 27 bis 35 und § 35 a KJHG, mit den Zielen: 1) junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; 2) Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; 3) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; 4) dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
(2) Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des humanistischen Bildungsverständnisses, wie sie auch durch das Berliner Bildungsprogramm und die hierzu getroffenen Qualitätsvereinbarungen formuliert wurde.
(3) Weiter die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.