Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hochbau, Tiefbau und Straßenbau, Handel mit Straßenbaumaschinen und anderen Maschinen sowie der Import und Export. Verwaltung von eigenem Immobilienvermögen einschließlich Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung fremder Immobilien einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen als Wohnungsverwalter sowie die Verwaltung von Sondereigentum in Wohnungseigentumsanlagen sowie alle damit verbundenenen Tätigkeiten, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.