Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerb von Immobilien für eigene Rechnung; An- und Verkauf von Grundstücken, Beteiligung an Unternehmen auf eigene Rechnung, Unternehmensberatung; Investitionen in fremde Unternehmen auf eigene Rechnung in und außerhalb Deutschlands; An- und Verkauf sowie Optimierung von Immobilien und anderen eigentumsgleichen Rechten für eigene Zwecke, Vermietung und Verpachtung von Räumen, Wohnungen und Gewerbeobjekten und Immobilien aller Art; erlaubnisfreie Betriebswirtschaftliche Beratung; Planung und Durchführung von Baumaßnahmen; Beratung und Management von Baumaßnahmen; erlaubnispflichtige Beratungsleistungen und Tätigkeiten werden ausgeschlossen