Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sportes.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgenden Gegenstand verwirklicht:
Pflege und Förderung des Tanzsports für alle Altersstufen, die sach- und fachgerechte Ausbildung von Tanzsportlern im Gesellschaftstanz und Modern Dance; die besondere Förderung aller anderen Tanzformen zur körperlichen Ertüchtigung; die Durchführung tanzsportlicher Veranstaltungen und Wettbewerbe.