Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Gütertransporten aller Art, der Betrieb einer Selbsthilfe-Reparaturwerkstatt, die Erbringung von Kfz-Serviceleistungen, soweit sie nicht handwerkllich betrieben werden oder einer Erlaubnis bedürfen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Handel mit und die Verwertung von Kraftfahrzeugen, der Trockenbau, die Bodenverlegung, die Durchführung von Bauarbeiten, sofern sie nicht handwerklich betrieben wird oder einer Erlaubnis bedarf und die Gebäudereinigung. Die Gesellschaft darf auch sonstige erlaubnisfreie Handelsgeschäfte und Dienstleistungen ausführen, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleichern oder ähnlicher Art übernehmen, vertrreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.