Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Vorbereitung und Durchführung geologischer und geophysikalischer Untersuchungen zur Erschließung von Bodenschätzen, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Test-, Explorations-, Erschließungs- und Förderbohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas im In- und Ausland;
b) der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Bohr- und Schürfrechten;
c) die Produktion, der Verkauf und der Handel mit Erdöl, Erdgas und sonstigen Bodenschätzen im In- und Ausland;
d) die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland; ferner : e) die Gründung von sowie die Beteiligung an Unternehmen jeder Art und die Übernahme von deren Geschäftsführung einschließlich der Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.