Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Ganztagesbetreuung von Schülern und Schülerinnen in Horten und schulnahen Betreuungseinrichtungen; die Unterstützung und Förderung der schulischen Bildung im Rahmen der Ganztagesbetreuung und der Förderung nach dem Unterricht; die Erbringung von Angeboten der Jugendarbeit, Schulsozialarbeit sowie Maßnahmen bildender und erzieherischer Art; die Ganztagesbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindergärten.