Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung und Beratung von Treuhandstiftungen, Treuhandverwaltung und Beratung, wirtschaftliche und unternehmerische Beratung sowie alle nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, die diesen Zwecken dienen.
Auch der Betrieb eines gewerblichen Pfandleihers und die Ausübung eines Bewachungsgewerbes einschließlich der Durchführung von Sicherheitstransporten nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen. Ferner: der An- und Verkauf von Gold und anderen Edelmetallen.