Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel von Baustoffen, In- und Export, Vermittlung von Bauaufträgen aller Art, Trockenbau, Fliesen- und Estricharbeiten, Einbau von vorgefertigten Bauelementen, Facility Management, Dienstleistungen rund um die Immobilie, aber keine Tätigkeiten, die dem § 34 c Gewerbeordnung unterliegen, Gebäudereinigung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.