Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Generalunternehmer und Generalübernehmer im Bauhauptgewerbe, Bauausführungen aller Art, Hoch- und Tiefbau, Erbringung von Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Trockenbau, Estrich-, Sanierungs- und Putzarbeiten, Gas-Wasser-Heizungsbau, Elektroinstallation, Maler- und Fußbodenarbeiten, Schornstein- und Kaminbau, Dachdecker- und Klempnerarbeiten und Gartenarbeiten.