Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen zum Zwecke der Aufnahme von Menschen, die einer besonderen Pflege bedürfen, auch in Wohngemeinschaften und entsprechenden Einrichtungen, insbesondere Demenzkranke, ohne eigene Pflegeleistungen zu erbringen.